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Wie sinnvoll ist eine Pflegetagegeldversicherung?

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Gegenwärtig beziehen schon gut zwei Millionen Menschen Pflegegeld in Deutschland. Die meisten der Pflegebedürftigen werden von ihren Angehörigen betreut, andere erhalten diesen Service von professionellen Pflegediensten. Diese Zahl der pflegebedürftigen Menschen wird in den nächsten Jahrzehnten weiterhin ansteigen.

Nach der demografischen Entwicklung schätzt man, dass 2020 2,7 Millionen Deutsche pflegebedürftig sind.

Da die gesetzliche Pflegeversicherung mit der höchsten Pflegestufe III momentan knapp 1.500 Euro zahlt, ein Platz in einem Senioren- oder Pflegeheim oft mindestens das Doppelte kostet, nämlich 3.000 Euro, muss diese Lücke entweder mit der Rente, dem Vermögen oder von den Familienangehörigen bzw. dem Sozialamt geschlossen werden.

Mit einer privaten Pflegeversicherung die Lücke schließen

Wenn Sie eine private Pflegetagegeldversicherung abschließen, können Sie diese Finanzierungslücke schließen, ohne das Geld von Familienmitgliedern oder Hartz IV beanspruchen zu müssen.

Die Höhe der Versicherung sollte so ausgerichtet sein, dass pro Tag mindestens 50 Euro Pflegetagegeld ausgezahlt werden. Das wären im Monat 1.500 Euro und würde die oben genannte Lücke bei Pflegestufe III und Pflegeheimkosten von 3.000 Euro genau schließen.

Natürlich hängen die Pflegekosten von der Schwere der Pflegebedürftigkeit und der Pflegestufe selbst ab. Werden nur Pflegestufe I oder II gezahlt, dann gibt es weniger Geld von der gesetzlichen Pflegeversicherung, allerdings sind dann auch die Pflegekosten, die das Senioren- oder Pflegeheim erhebt, ebenfalls niedriger.

Aus diesem Grund ist ein Pflegetagegeld von mindestens 50 Euro eine gute Grundlage für die Absicherung im Pflegefall.

Eine solche Versicherung können alle Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung und einer privaten Krankenversicherung abschließen. Allerdings werden nicht automatisch alle Familienmitglieder in diesen Versicherungsschutz mit aufgenommen, sondern nur die, für die der Versicherungsschutz vertraglich abgeschlossen wird.

Leistungen der Pflegetagegeldversicherung

Bei den Leistungen sollten Sie genau überlegen, wie diese gestaffelt sein sollen. Manche Versicherungen zahlen das Pflegetagegeld erst bei Pflegestufe III. Wollen Sie das Geld oder einen Teil des Betrages schon in den Pflegestufen I oder II, dann müssen Sie darauf achten, dass dies vertraglich so geregelt ist. Die Versicherung ist dann auch teurer.

Außerdem sollte keine Warte- oder Karenzzeit in dem Vertrag drin stehen, sodass Sie bei Pflegebedürftigkeit gleich Ihr Pflegetagegeld erhalten.

Wichtig als Vertragsinhalt ist auch der Punkt, dass Sie bei Pflegebedürftigkeit in Pflegestufe III keine weiteren Beiträge mehr an die Pflegetagegeldversicherung zahlen müssen und sich die Pflegetagegeldsätze regelmäßig erhöhen und so die Inflation ausgleichen.

Die Pflegetagegeldversicherung wird in zwei Modellen angeboten, wobei der Versicherungsnehmer die Wahl zwischen statischen und flexiblen Tarifen hat.

Bei den statischen Tarifen wird das in Pflegestufe III gezahlte Pflegetagegeld individuell festgelegt. Für die beiden Pflegestufen I und II wird das Pflegetagegeld dann auf einen bestimmten Anteil. Meistens beträgt dieser ca. 30 Prozent der für Pflegestufe III festgesetzten Summe in Pflegestufe I und in Pflegestufe II ca. 60 Prozent.

Bei flexiblen Tarifen hat der Versicherungsnehmer die Möglichkeit, die Pflegetagesätze in den Pflegestufen I und II frei zu bestimmten, was natürlich den Vorteil hat, dass man sich für diese Pflegestufen ausreichend absichern kann.

Außerdem kann man bei einem flexiblen Tarif auch für die Pflegestufe 0  für den Fall einer Demenzerkrankung eine finanzielle Absicherung festlegen.

Versicherungsvergleich

Bei Interesse können Sie vorab online eine kostenlose und unverbindliche Anfrage zur Pflegeversicherung stellen und sich die verschiedenen Angebote in Ruhe anschauen, vergleichen und vielleicht dann entscheiden, was für Sie konkret in Frage kommt.

(Bildquelle Artikelanfang: © Kaarsten #41463120/Fotolia.com)


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